Hier finden Sie der unser Organigramm:
Organigramm LHK (pdf, 85.6 KB)
Die Vollstreckungsstelle in der Landeshauptkasse Bremen ist zuständig für die Beitreibung nicht gezahlter Geldforderungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
Sie vollstreckt sowohl steuerliche Forderungen (z.B. Einkommensteuer, Grundsteuer, Hundesteuer) als auch nichtsteuerliche Forderungen (z.B. Gebühren, Bußgelder, Gerichtskosten, Rundfunkbeiträge).
Darüber hinaus ist die Vollstreckungsstelle auch für andere Stellen im Wege der Rechts- und Amtshilfe tätig.
Die Vollstreckung erfolgt in das Vermögen des Schuldners. Dazu gehören Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehalt, Bankguthaben), bewegliches Vermögen (z.B. Wertgegenstände, Kfz), unbewegliches Vermögen (z.B. Grundstücke) oder sonstige Vermögensrechte.
Um offene Forderungen beizutreiben, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden wie z.B.
• Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen beim Arbeitgeber
• Pfändung von Bankkonten, Depots und Sparbüchern
• Durchsuchung der Wohnung (auch zwangsweise)
• Abnahme der Vermögensauskunft (ggf. durch Verhaftung) und Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
• Betreiben der Zwangsversteigerung von Immobilien
Ein Vollstreckungsverfahren endet regelmäßig erst, wenn der offene Betrag gezahlt wurde.
Bitte beachten Sie:
Einwendungen gegen den der Vollstreckung zugrunde liegenden Bescheid sind bei der Stelle geltend zu machen, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie z.B. zu Unrecht zur Zahlung aufgefordert wurden oder der Betrag zu hoch ist, müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden. Die Ansprechpartner sind auf dem Bescheid vermerkt. Gegenüber der Vollstreckungsstelle können Sie mit diesen Einwendungen nicht gehört werden.
Weitere detaillierte Informationen zum Vollstreckungsverfahren, zu Kosten und Fristen, zu zuständigen Stellen sowie häufig gestellte Fragen finden Sie unter dem Link Sachgebiet Vollstreckung
In diesem Sachgebiet werden die Steuereinnahmen gebucht, die auf den Bankkonten der Finanzkasse Bremen eingehen.
Alle Steuerpflichtigen, egal ob natürliche Person oder Personen-/Kapitalgesellschaft, werden durch entsprechende Bescheide der Finanzämter aufgefordert, die fälligen Steuern unter Angabe der Steuernummer fristgerecht zu zahlen.
Wer seine Steuern an das Finanzamt Bremen entrichten muss, ist gehalten, diese auf eines der Bankkonten der Finanzkasse Bremen einzuzahlen.
Detaillierte Informationen zu den Bankkonten der Finanzkasse Bremen erhalten Sie unter dem Link Sachgebiet Finanzkasse
Die Zahlungseingänge auf den Bankkonten der Finanzkasse Bremen werden täglich von den Banken elektronisch gemeldet.
Kernaufgabe in diesem Sachgebiet ist die Zuordnung und Buchung jedes Zahlungseingangs auf dem jeweiligen Steuerkonto.
Ebenfalls eine Schwerpunktaufgabe ist die Erstattung von Steuerguthaben an die Steuerpflichtigen.
Voraussetzung für die Zuordnung der Einzahlung zum Steuerkonto ist, dass sie unter Angabe der Steuernummer erfolgt ist. Nicht zuordbare Zahlungseingänge werden zunächst in Verwahrung genommen und dann geklärt.
In diesem Sachgebiet werden zentrale Querschnittsaufgaben zur Ressourcensteuerung und internen Organisation der Landeshauptkasse wahrgenommen. Hierzu zählen Personal- und Organisationsangelegenheiten, Haushalt und Controlling sowie Post-/Botendienst, Materialverwaltung und Beschaffung.
Hinzu kommt die Rechnungserstellung für die buchhalterischen Dienstleistungen, die die Landeshauptkasse für Eigenbetriebe und Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen erbringt.
Weitere Aufgaben sind die Führung des Verwahrgelasses für die bremischen Behörden sowie der Service für die Einstellung der sog. Gerichtskostenstempler.
In diesem Sachgebiet ist die zentrale Verfahrensbetreuung SAP für die bremischen Behörden, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften angesiedelt. Betreut werden rd. 1.800 Anwender und Anwenderinnen.
Zusätzlich zur Anwenderbetreuung werden von der Verfahrensbetreuung alle inhaltlichen Voraussetzungen für das Arbeiten mit der Software SAP umgesetzt.
Im Rahmen des Vollzugs des bremischen Haushalts werden Änderungen der Budget- und Planungswerte sowie neue Finanzpositionen im SAP erfasst.
Über Schnittstellen sind diverse Fachverfahren bremischer Dienststellen an das SAP angebunden. Mittels dieser Schnittstellen werden Buchführungsdaten und Daten zur Zahlungsaufbereitung in das SAP übertragen. Tägliche Betreuung und permanente Anpassung und Weiterentwicklung dieser Schnittstellen sind weitere Kernaufgaben in diesem Sachgebiet.
Außerdem werden DV-Projekte interner sowie behördenübergreifender Art begleitet.
Soweit sie nicht an einen externen Betreiber ausgelagert wurden, werden DV-administrative Aufgaben innerhalb der LHK wahrgenommen.
In diesem Sachgebiet werden die Bankenbuchhaltung sowie der Zahlungsverkehr für den gesamten bremischen öffentlichen Dienst abgewickelt.
Dazu gehören die Behörden, Eigenbetriebe, Sondervermögen und die Gesellschaften.
Die Durchführung von Tagesabschlüssen, tägliche Zahlläufe, die Überwachung der Geldbestände und der Zahlungsverkehr in fremden Währungen sind das tägliche Geschäft. Reklamationen „Rund um den Zahlungsverkehr“ werden hier bearbeitet.
Die Gelddisposition, in Abstimmung mit dem Senator für Finanzen, findet in enger Zusammenarbeit mit den Banken statt.
Eine Kernaufgabe in diesem Sachgebiet ist die Pflege der Debitoren- und Kreditorenkonten im führenden Buchhaltungssystem SAP im Rahmen der zentralen kameralen Buchführung für die bremischen Behörden. Dazu gehört auch die Bearbeitung der täglich eingehenden Änderungsanordnungen der bremischen Behörden für z.B. Stundungen, Ratenzahlungen .
Zahlungs- und Buchungsdaten, die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehen, werden aufbereitet und zur weiteren Verarbeitung an das SAP übertragen.
Zahlungseingänge, die im Sachgebiet Dienstleistung Buchführung in Verwahrung genommen wurden, werden bearbeitet.
Eine weitere Aufgabe ist die kaufmännische Buchführung inkl. Zahlungsverkehr und Zahlungsüberwachung für den Eigenbetrieb ‚KiTa Bremen‘.
Zu den Hauptaufgaben zählen auch die tägliche Buchung des Steueraufkommens und die anschließende Verteilung der Gemeinschaftssteuern auf das Land Bremen, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und den Bund.
Weiterhin werden Aufgaben im Bereich der Anlagenbuchhaltung wahrgenommen, so werden z.B. die AfA-Läufe für die bremische Verwaltung durchgeführt.
Täglich werden über den Elektronischen Kontoauszug (ElKo) ca. 6500 Zahlungseingänge in das SAP eingelesen. Nicht alle Zahlungen können automatisiert den Debitoren (Schuldnern) zugeordnet werden. Eine Kernaufgabe in diesem Sachgebiet ist daher die Bearbeitung der nicht automatisch gebuchten Zahlungseingänge. Kann die Zahlung keinem Debitor zugeordnet werden, wird sie in Verwahrung genommen.
Weitere Kernaufgabe ist die Zahlungsüberwachung und damit verbunden das Mahnwesen über die offenen Forderungen der bremischen Verwaltung. Hierfür werden regelmäßig Mahnverarbeitungen im führenden Buchhaltungssystem SAP ausgeführt. Rückfragen zu den Mahnungen und Beitreibungen werden bearbeitet.
Mit den Sachgebieten der Vollstreckung findet eine enge Zusammenarbeit statt.
Das Sachgebiet nimmt weitere vielfältige Aufgaben wie z.B. die Führung und Abstimmung aller Verwahr-, Vorschuss-, Rücklagen- und Fremdgeldkonten in den bremischen Haushalten wahr. Dazu gehört auch Kontakt und Belegverkehr zu den Betrieben, Gesellschaften, Stiftungen und Parteien.
Des Weiteren werden Amtshilfeersuchen nicht-bremischer Behörden bearbeitet.
Die Abrechnungskonten für die Zahlstellen aller Haushalte werden hier geführt.
Eine weitere Aufgabe ist die Abwicklung des Abrechnungsverkehrs für die Finanzkassen, der Buchungsverkehr Rückrufe, Lastschriftrückrechnungen, aber auch im Rahmen von Geldhinterlegungen und Zwangsversteigerungen.