Nein: Wir bitten Sie um die Überweisung des Betrags oder um Einzahlung bei einer Geschäftsstelle der Sparkasse Bremen.
Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen für die Zuordnung Ihrer Zahlung an.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die in der Rechnung oder Mahnung genannte Dienststelle.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die in der Rechnung oder Mahnung genannte Dienststelle.
Begründete Ratenzahlungs-/Stundungsanträge können in der Landeshauptkasse gestellt werden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Kontaktadressen.
Bitte beachten Sie, dass für Prozesskostenhilfe und Geldstrafen jedoch die Gerichte/Staatsanwaltschaften zuständig sind.
Das Verwarnungsgeld muss innerhalb der in der Verwarnung/Anhörung genannten Zeit gezahlt werden. Wird diese Frist überschritten, gilt die Verwarnung als von Ihnen nicht angenommen. In der Regel wird die zuständige Behörde dann einen Bußgeldbescheid erlassen, durch den weitere Kosten entstehen.
Bitte wenden Sie sich an den/die Ansprechpartner/-in, der/die auf Ihrer Mahnung genannt wird.
Halten Sie die folgenden Informationen bereit, damit wir Nachforschungen anstellen können:
Bitte nutzen Sie unsere Kontaktadressen.