Seit dem 15. Mai 2009 ist bei der Landeshauptkasse Bremen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) möglich.
Sie können über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" elektronische Dokumente rechtswirksam an unsere Behörde übermitteln. Dies gilt für alle Vorgänge und Anfragen, die einer (elektronischen) Unterschrift bedürfen.
Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite
www.egvp.bremen.de und www.egvp.de .
Sie können sich natürlich auch weiterhin per E-Mail an unsere Behörde wenden.
E-Mail Adresse Office@LHK.Bremen.de.