Das Angebot dieses Internetauftritts wurde gemäß den Anforderungen aus dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz erstellt und ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 vereinbar.
Eine Evaluierung des Baukastens erfolgt 2022 und anschließend bei funktionalen Neuerungen der Module.
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt und am 19.09.2023 aktualisiert.
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
Administration@LHK.Bremen.de
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Die Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts werden in der Regel barrierefrei angeboten. Davon ausgenommen sind Dokumente und PDF-Dateien, die uns von anderen Dienststellen und Behörden zur Verfügung gestellt wurden und ein Zusatzangebot darstellen beziehungsweise deren Inhalt auch als HTML -Alternative zur Verfügung steht.